Umweltschutz

Entsorgungsanlagen

Für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Großteils der bei den Tätigkeiten der Hansen Transport und Handels GmbH anfallenden Abfälle hält sie zwei eigene Entsorgungsanlagen vor.

Es handelt es sich um eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen in der Gemeinde Bargenstedt.

Auf dieser Anlage werden überwiegend mineralische Abfälle angenommen, gelagert und zu qualifizierten Recyclingbaustoffen aufbereitet. Die entsprechenden Vorgaben, welche sich aus den Technischen Regeln LAGA M 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen) sowie der Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTVT) ergeben, werden vollständig berücksichtigt.

Somit kann die Hansen Transport und Handels GmbH ihren Kunden qualifizierte und umweltschonende Sekundärrohstoffe für den jeweiligen Einsatzzweck zur Verfügung stellen.

Die Anlage, welche sich in einer Kiesgrube befindet, ist gem. § 4 BImSchG von der zuständigen Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein genehmigt und unterliegt somit einer regelmäßigen Überwachung.

Die Entsorgungsanlage unterteilt sich in zwei Anlagenteile nach der 4. BImSchV:

  • eine Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit einer Durchsatzleistung von 10 Tonnen oder mehr je Tag nach Punkt 8.11 Spalte 2 b) bb),

  • eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit einer Lagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach Punkt 8.12 Spalte 2 b)
Abfallschlüssel        Abfallbezeichnung

10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
20 02 02 Boden und Steine
17 02 01 Holz
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle

Weiterhin betreibt die Hansen Transport und Handels GmbH in der Gemeinde Nindorf ein gem. § 4 BImSchG genehmigtes Zwischenlager. Hierdurch können z.B. die auf entsprechenden Baustellen anfallenden Sonderabfälle ohne großen zusätzlichen Aufwand direkt abgefahren werden und anschließend ordnungsgemäße und kostengünstige Entsorgungswege vorbereitet werden.
Die Entsorgungsanlage unterteilt sich in zwei Anlagenteile nach der 4. BImSchV:

  • eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit einer Aufnahmekapazität von 1 Tonne bis weniger als 10 Tonnen je Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 30 Tonnen bis weniger als 150 Tonnen nach Punkt 8.12 Spalte 2 a) und
  • eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit einer Lagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach Punkt 8.12 Spalte 2 b).
Abfallschlüssel        Abfallbezeichnung

01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen
16 11 04 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 01 Holz
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 06 03* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
20 02 02 Boden und Steine
 
* : gefährliche Abfälle

Transportgenehmigung

Da gewerbsmäßig Abfälle zur Beseitigung sowie gefährliche Abfälle ausschließlich von Unternehmen eingesammelt oder befördert werden dürfen, die eine entsprechende Transportgenehmigung haben, hält die Hansen Transport und Handels GmbH diese Genehmigung gem. § 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vor.

Diese Transportgenehmigung wurde unbefristet für den gesamten europäischen Abfallkatalog (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) und alle Bundesländer erteilt.

Hierdurch kann und darf die Hansen Transport und Handels GmbH sämtliche Abfälle für ihre Kunden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben transportieren.

Durch die langjährigen Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft haben sich die Mitarbeiter der Hansen Transport und Handels GmbH die erforderliche Sach- und Fachkunde für den ordnungsgemäßen Umgang mit diversen Abfällen erworben. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Fachlehrgängen erfolgt eine kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter.

Unseren Kunden können wir sämtliche umweltrelevanten gesetzlichen Vorgaben abnehmen von dem Transport über die erforderliche Nachweisführung (natürlich auch elektronisch) bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft, wir kümmern uns für Sie vollständig um die ordnungsgemäße Entsorgung!